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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines - Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der nachfolgend „Sweet Home Records“ genannt, gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen unseres Hauses, entgegenstehende AGB des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn wir seinen uns bekannten Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Prospekte, Preisliste Das in unseren Prospekten, Preislisten und Werbeunterlagen enthaltene Warenangebot ist freibleibend. Die in unseren Prospekten und Preislisten angegebenen Preise werden mit Herausgabe eines neuen Prospekts oder einer neuen Preisliste ungültig. Die angegebenen Preise sind inklusive der jeweiligen gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer. Ändert sich der Mehrwertsteuer bis zum Abschluss des Kaufvertrages, ändert sich der Kaufpreis entsprechend. Die Preise für Sonderangebote gelten nur nach Massgabe des Angebots und sind beschränkt auf den bei Herausgabe des Sonderangebots vorhandenen Warenbestand.
3. Zustandekommen des Vertrages Mit der Online-Bestellung gibt der Kunde/die Kundin ein bindendes Kaufangebot ab. Mit dem Absenden der Bestellung versichert der Käufer, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Kaufvertrag kommt aufgrund der Bestellung des Käufers und nachfolgender Auftragsbestätigung durch uns, durch E-Mail bzw. durch Zustellung der Rechnung zustande.
4. Lieferzeiten, Lieferhindernisse, Rücktritt, Widerruf Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Haben wir ausnahmsweise Lieferung zu einem festen Zeitpunkt zugesagt oder sind wir aus einem anderen Grund ausnahmsweise an eine Lieferzeit gebunden, kann der Käufer im Falle unseres Verzuges unter den gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.
Stellt sich nach Abschluss des Kaufvertrages heraus, dass der Hersteller endgültig nicht liefert, oder dass Einfuhrbeschränkungen den Bezug der Ware auf unabsehbare Zeit hindern, sind wir berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten oder - sofern nur ein Teil der vereinbarten Lieferung betroffen ist - insoweit den Teilrücktritt zu erklären.
Treten nach Abschluss des Kaufvertrages für uns unvorhersehbare und unvermeidbare Kostensteigerungen dadurch ein, dass wir für den Bezug der Waren höhere Preise zahlen müssen oder Zoll- oder Steuererhöhungen (nicht Umsatzsteuer) eintreten, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder- sofern nur ein Teil der vereinbarten Lieferungen betroffen ist - insoweit den Teilrücktritt zu erklären.
Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen.
Der Käufer hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten (Widerruf gem. §312d BGB) und ohne Angabe von Gründen die Ware an uns zurücksenden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei fristgerechter Rücksendung ist der Käufer nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Der bereits gezahlte Betrag wird in diesem Fall erstattet. Hat der Kunde eine Verschlechterung zu vertreten, ist er zum Wertersatz verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet die Rechnung mit zurückzusenden, damit der Kauf storniert werden kann.
5. Erfüllungsort Erfüllungsort für unsere Leistungen ist unser Geschäftssitz. Die Versandkosten sind unserer jeweilig gültigen Preisliste zu entnehmen und beziehen sich auf eine Auslieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
6. Kaufpreisfälligkeit, Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalt Der Kaufpreis ist per Vorkasse, Nachname oder Bankeinzug sofort fällig. Bei Rechnungsstellung ist die Rechnung sofort nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug hat der Käufer den offenen Betrag mit 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, sofern er nicht nachweist, uns sei durch den Zahlungsverzug überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Unabhängig von der vorstehenden Regelung hat der Käufer den Kaufpreis jedenfalls mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Eine nachträglich von uns eingeräumte Stundung berührt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung nicht die Verzinsungspflicht.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Sweet Home Records, unabhängig vom Ablauf der Widerrufsfrist.
8. Annahmeverweigerung Bei Annahmeverweigerung unserer Lieferung ohne vorherige schriftliche Stornierung des Auftrages berechnen wir einen Kostenanteil von Euro 15,00.
9. Gewährleistung Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 5 Tagen schriftlich uns gegenüber anzuzeigen. Die Gewährleistung ist auf Reparatur bzw. Ersatzlieferung beschränkt. Sollten drei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandelung zu verlangen. Forderungen wegen entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn die Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend gemacht werden. Ergibt die Überprüfung der mangelhaften Ware, dass der Mangel auf schuldhaftes Verhalten des Bestellers zurückzuführen ist, so wird dies dem Besteller von uns schriftlich mitgeteilt. Besteht der Besteller dann auf einer Nachbesserung, hat er die Kosten zu tragen. Wird kein Reparaturauftrag erteilt, werden die Kosten für Fehlersuche und Diagnose dem Besteller in Rechnung gestellt. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne unser schriftliches Einverständnis seitens des Bestellers oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt unsere Gewährleistungspflicht und unser Garantieversprechen.
10. Transportversicherung, Haftung Jede Ware, die wir versenden, wird als versichertes Paket verschickt. Die Beschädigung einer Sendung auf dem Transportweg oder eine unvollständige Auslieferung ist innerhalb von 48 Stunden unter Beifügung einer schriftlichen Tatbestandsaufnahme des Zustellers zu reklamieren, da sonst der Anspruch auf Ersatz erlischt.
Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die von uns oder einem von uns beauftragten Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch ausservertragliche Ansprüche.
11. Datenspeicherung Die im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses anfallenden Daten werden von uns nach Massgabe des Bundesdatenschutzgesetztes gespeichert und erforderlichenfalls verändert. Sweet Home Records speichert Daten, die für die Abwicklung Ihrer Bestellung(en) notwendig sind. Das sind Ihre Adressangaben oder aber für bestimmte Zahlungsarten notwendige weitere Daten. Weiter werden im Rahmen Ihrer Bestellungen die jeweiligen Bestelldaten (Artikel, Menge, Preis etc.) Ihren Adressdaten zugeordnet. Wir versichern Ihnen, dass wir diese Daten nicht an Dritte weitergeben. Lediglich für die Verarbeitung Ihrer Aufträge werden im Rahmen der notwendigen Arbeiten an den Paketdienst/Lieferanten für den Versandweg Daten weitergegeben. Bei Zahlungsweigerung oder Zahlungsverzug (länger als 60 Tage) können die Daten an Inkassounternehmen / Schuldnerdateien weitergegeben werden.
12. Auslandsberührung, Gerichtsstand Die Ausfuhr der von uns verkauften oder vermittelten Waren aus der Bundesrepublik Deutschland ist nicht gestattet. Für Käufer mit Sitz im Ausland ist ergänzend zu den Vereinbarungen im Kaufvertrag und in unseren AGB das Recht des angerufenen Gerichts anzuwenden. Ist der Käufer Vollkaufmann, oder eine juristische Person, ist der Sitz unserer Gesellschaft Gerichtsstand, wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen
13. Salvatorische Klausel Falls Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem gewolltem Zweck in gesetzlichem Sinn am nächsten kommt.
Fernabgabegesetz
§ 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (Fernabsatzverträge).
(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge
1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz), 2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz), 3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung, 4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken, 5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden 6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, 7. die geschlossen werden
a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln aufgrund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.
(4) Dieses Gesetz ist insoweit nicht anzuwenden, als andere Vorschriften für den Verbraucher günstigere Regelungen, insbesondere weitergehende Informationspflichten, enthalten.
§ 2 Unterrichtung des Verbrauchers (1) Beim Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen müssen der geschäftliche Zweck und die Identität des Unternehmers für den Verbraucher eindeutig erkennbar sein. Bei Telefongesprächen müssen sie zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich offengelegt werden. Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich informieren über:
1. seine Identität und Anschrift,
2. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darüber, wann der Vertrag zustande kommt,
3. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
4. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,
5. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile,
6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,
7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung
8. das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach § 3,
9. Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife, mit denen der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen,
10. die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.
(3) Der Unternehmer hat die Informationen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 8 dem Verbraucher alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Dabei muss der Verbraucher auf folgende
Informationen in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form aufmerksam gemacht werden:
1. Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts nach den §§ 3 und 4 sowie über den Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe b,
2. die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder – gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten,
3. Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen,
4. die Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden.
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.
(4) Weitergehende Informationspflichten in anderen Gesetzen bleiben unberührt.
§ 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht (1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt 1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und 2. bei Dienstleistungen a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.
(3) Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gelten entsprechend.
§ 4 Finanzierte Verträge
(1) Wird der Preis, den der Verbraucher zu entrichten hat, ganz oder teilweise durch einen Kredit des Unternehmers finanziert, so ist der Verbraucher an seine auf Abschluss des Kreditvertrags gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, wenn er von einem Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß § 3 in Verbindung mit §§ 361a, 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs fristgerecht Gebrauch gemacht hat. Die Belehrung nach § 61a Abs. 1 Satz 3 und 4 oder § 361b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss hierauf hinweisen. § 361a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend; jedoch sind Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten gegen den Verbraucher ausgeschlossen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Fernabsatzvertrag und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Unternehmers bedient. Ist der Kreditbetrag bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe dem Unternehmer bereits zugeflossen, so tritt der Dritte im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe (§ 361a Abs. 2, § 361b Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in die Rechte und Pflichten des Unternehmers ein.
§ 5 Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot (1) Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
(2) Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
§ 6 Übergangsvorschrift (1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge, die vor dem 30. Juni 2000 abgeschlossen wurden.
E-mail: info@poor-dog.com Web: www.poor-dog.com
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